BERATUNG VON FRAUEN BEI HÄUSLICHER GEWALT

Nach Einschätzungen von Expertinnen und Experten ist die Gewalt, die sich innerhalb von Beziehungen im häuslichen Umfeld ereignet, die am häufigsten auftretende Form von Gewalt. In erster Linie davon betroffen sind Frauen und Kinder. Zuverlässige Schätzungen gehen davon aus, dass in jeder dritten Partnerschaft Frauen Gewalt erfahren. Ca. 45.000 Frauen suchen jährlich in einem Frauenhaus Zuflucht. Und Gewalt im sozialen Nahbereich ist meist kein einmaliges Ereignis, sondern sie wiederholt sich – immer öfter, in immer kürzeren Abständen und immer heftiger.

Frauen, die Monate oder sogar Jahre in der Gewalt eines Mannes leben, leben in einer besonderen "Ausnahme"-Situation. Gewaltbeziehungen entstehen nicht von heute auf morgen, sondern im Verlauf von Monaten oder Jahren und sie sind in der Regel erstaunlich stabil. Ohne Intervention von außen, nimmt die Gewalt nicht ab, sondern eher zu. Dazu trägt bei, dass Frauen, die in Gewaltverhältnissen leben, fast immer sehr isoliert sind. Sie haben häufig nicht mehr die Kraft und die Möglichkeiten, für ausreichende und stabile soziale Beziehungen zu Freundinnen, Familie, Nachbarn oder Bekannten zu sorgen; sie schämen sich für den gewalttätigen Lebensgefährten und brechen deshalb ihre Kontakte ab; Freunde und Bekannte ziehen sich aufgrund des Verhaltens des Gewalttäters zurück, oder der Gewalttäter selbst beschneidet und "bestraft" alle ihre Versuche, sich einen Freiraum zu schaffen, oder gar sich zu trennen.

Hinzu kommt, dass Frauen, die in Gewaltbeziehungen leben, oft nicht in der Lage sind zu begreifen, dass sie Opfer von Gewalt sind. Vielmehr fühlen sie sich verantwortlich für die ihnen zugefügte Gewalt und schuldig, weil sie nicht in der Lage waren, für ein harmonisches und funktionierendes Familienleben zu sorgen. Auch die mit dem Erleben von Gewalt durch den Partner verbundene Demütigung und Scham machen es vielen Frauen sehr schwer, über ihre Erlebnisse und Erfahrungen zu sprechen.

Vor allem in einer akuten Krisensituation und unter dem Eindruck des konkreten Gewalterlebens schaffen es die wenigsten Gewaltopfer allein, Veränderungen zu entscheiden und zu organisieren. Angesichts der Mechanismen, die eine Frau in einer Gewaltbeziehung verharren lässt, ist die Wahrscheinlichkeit also sehr klein, dass sie ohne Unterstützung und Hilfe von außen einen Weg aus der Gewaltbeziehung findet. Aus diesem Grund bietet FiF e. V. ein umfassendes Angebot in Form von Information, Beratung, Betreuung und/oder Begleitung für Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind.
Aufgrund eines Leistungsvertrages mit der Stadt Kassel sind diese Beratungen für Frauen, die in der Stadt Kassel gemeldet sind, kostenlos. Es ist zwar fast immer möglich, kurzfristig einen Termin zu bekommen, eine Terminvereinbarung ist jedoch dringend erforderlich.


DIE ARBEITSBEREICHE

Oberste Priorität hat immer die Sicherheit und der Schutz des Opfers, also die Gewährleistung ihrer Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und auf ein gewaltfreies, menschenwürdiges Leben. Um dieses Ziel möglichst sofort zu erreichen, macht FiF e. V. verschiedene Angebote:

1. Erstgespräch

Das möglichst kurzfristig anberaumte Erstgespräch beinhaltet u. a.:

  • die Aufklärung und Information über Rechte und Hilfsmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz,
  • die Abklärung der Gefahrensituation und die Erarbeitung von im Sinne des Selbstschutzes bzw. des Schutzes von Kindern notwendigen Handlungsschritten,
  • eine erste Abklärung der sozialen Situation und die Vermittlung grundlegender Informationen z. B. aus den Bereichen Trennung/Scheidung, Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht, Sozialhilferecht,
  • eine Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit.

Als Erstgespräche sind darüber hinaus auch präventive Gespräche im Falle häuslicher Gewalt zu verstehen, ohne dass zwangsläufig eine akute Gefahrensituation vorliegen muss. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Frau von Gewalt bedroht ist, ohne dass es bereits zu physischen Gewalttätigkeiten gekommen ist, jedoch die psychische Gesundheit der Frau bedroht oder beeinträchtigt wird, sie beschimpft, beleidigt oder herabgewürdigt wird oder ihre Persönlichkeitsrechte in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.


2. Sicherheitsplanung

Aufgrund der individuellen Situation wird mit jeder einzelnen Klientin genau ermittelt, wie sie sich in Zukunft vor weiteren Gewalttaten schützen kann, unabhängig davon, ob sie sich von ihrem Partner trennen möchte oder nicht.

Vor allem Frauen mit Kindern sind auch nach der Trennung einer besonderen Gefährdung ausgesetzt, wenn nämlich der Partner z. B. in Ausübung des Umgangsrechts ein Zusammentreffen mit der Mutter herbeiführt. Die im Kindschaftsrecht geregelte gemeinsame Sorge und die Umgangsrechte können nämlich in erheblichem Widerspruch zu den Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz stehen. Hier muss also eine umfassende individuelle Sicherheitsplanung erfolgen, wenn möglich auch in Absprache mit dem Jugendamt.

Unsere Erfahrungen haben immer wieder gezeigt, dass Frauen, die sich von ihrem Partner trennen oder dies ankündigen, einer besonders hohen Gefährdung ausgesetzt sind. In der Trennungszeit werden Frauen am häufigsten schwer verletzt oder getötet; sie müssen gerade in dieser Zeit verstärkt mit Bedrohung, Nötigung, Verfolgung, Psychoterror (Selbst-) Morddrohungen oder Körperverletzungen rechnen. Gleichzeitig werden Schutzmaßnahmen zugunsten von Frauen dadurch unterlaufen, dass sich der ehemalige Partner zur Ausübung des Umgangsrechts Zugang zur Wohnung oder zu anderen Orten, die er auf Grund richterlicher Anordnung nicht betreten darf, verschafft oder zur Übergabe der Kinder Zusammentreffen mit der gefährdeten Frau herbei führt. Gerade der Streit um Besuchs- und Kontaktregelungen für die Kinder wird von Misshandlern genutzt, um Kontrolle über die Frau auszuüben und sie und die Kinder immer wieder zu bedrohen und zu misshandeln. Besuchsregelungen können also Frauen und Kinder massiv gefährden.



3. Weitergehende Informationsberatungen

Vor allem im Zusammenhang mit einer angestrebten Trennung vom Partner besteht in der Regel aber auch ein weitergehender Informationsbedarf in den verschiedensten Bereichen, vor allem dem Scheidungsfolgenrecht. In weitergehenden Beratungsgesprächen informieren wir deshalb u. a. auch über:

  • familienrechtliche Regelungsmöglichkeiten bei Trennung/Scheidung
  • Unterhaltsrecht,
  • Kindschaftsrecht
  • Berufsunterbrechung und Rückkehr ins Erwerbsleben,
  • Rechte, Möglichkeiten und Pflichten nach dem BSHG,
  • Schulden.

Anhand der spezifischen Fragestellungen der Klientin werden ihre individuellen, rechtlichen und sozialen Möglichkeiten geklärt, Handlungsstrategien entwickelt und ggf. eingeübt. Schrittweise und aufeinander aufbauend werden Ziele und Durchführungsstrategien entwickelt, in konkrete Handlungsschritte umgesetzt, diese ausgewertet und die jeweils folgenden Vorgehensweisen erarbeitet.

4. Krisenintervention und Psychosoziale Beratung

Neben der Unterstützung und Stabilisierung in der aktuellen (psychischen) Ausnahmesituation hat jede Klientin die Möglichkeit, auf Wunsch im Rahmen einer psychosozialen Beratung die gegenwärtige Situation aufzuarbeiten, sich mit ihren eigenen Grundüberzeugungen, Ängsten und Bedürfnissen, Ambivalenzen, Widersprüchlichkeiten und der Dynamik der Misshandlungsabläufe auseinander zu setzen und Alternativen für ein gewaltfreies Leben zu entwickeln, um nicht nur in der gegenwärtigen Situation, sondern auch für das zukünftige Leben eine weitere Eskalation und das Entstehen weiterer potentiell schädigender Situationen und Handlungsweisen und Verletzungen zu verhindern.


5. Begleitung

Über die informative und psychosoziale Beratung hinaus wird die Klientin im Einzelfall zu Ämtern und Behörden (Polizei, Gericht, Jugendamt etc.), ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, anderen Beratungsstellen etc. begleitet.


6. Weitervermittlung

Auf Wunsch und bei Bedarf vermitteln wir selbstverständlich an andere geeignete Einrichtungen (Frauenhaus, Kinderschutzeinrichtungen, Opferhilfeorganisationen etc.) weiter.


7. Kooperation und Vernetzung

Über die Arbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen hinaus ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit in diesem Bereich die interinstitutionelle Kooperation und Vernetzung. Wir bemühen uns um einen regelmäßigen Austausch und eine möglichst enge Zusammenarbeit mit anderen Hilfseinrichtungen aber auch Behörden wie der Polizei, dem Jugendamt etc.

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